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Barrierefreies Wohnen und Bauen

Mit zunehmendem Alter oder nach einer Krankheit wird der Alltag beschwerlicher und im Haushalt lauern immer mehr Stolperfallen. Sogenannte barrierearme Lösungen ermöglichen es, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben.
Wir als Double e Facility Management GmbH zusammen mit der VITACARE Betreuung UG, eine Tochtergesellschaft unserer Muttergesellschaft Double e Family Holding GmbH geben Ihnen einen Überblick über Umbaumaßnahmen, mit denen Sie Barrieren in Ihrem Bad reduzieren und es zu einem barrierefreien Bad umgestalten können und stellen Ihnen Lösungen für einen barrierearmen Umbau Ihrer Wohnung und ein barrierearmes Bad vor, führen diesen aus und Rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab.
Außerdem erfahren Sie, wie Sie für die Umbaumaßnahmen finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse erhalten können und bekommen von uns Hilfestellung bei der Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.






Allgemeine Informationen
Definition
Barrierefreies Wohnen: Was ist das?
Was bedeutet barrierefreies Wohnen eigentlich?
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, kurz: BGG) definiert in § 4 den Begriff „barrierefrei“ folgendermaßen:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Für Menschen mit Pflegebedarf und ältere Menschen heißt das, dass sie sich damit ein Stück Selbstständigkeit zurückerobern. Barrierefreie oder barrierearme Umbaumaßnahmen ermöglichen es, dass sich eigenständiger in ihrem Wohnumfeld bewegen können, sich sicher fühlen und Lebensqualität zurückgewinnen.
Für pflegende Angehörige bedeuten barrierefreie oder barrierearme Umbauten, dass sie sich über mehr Entlastung, Sicherheit und Unabhängigkeit freuen können. Die pflegebedürftige Person ist nicht mehr in dem Maße wie vorher auf Hilfe angewiesen und Angehörige wissen ihn sicher aufgehoben.
Barrierefreies Bauen: Kriterien & Grundlagen
Im Bereich des Bauens sind die Kriterien für Barrierefreiheit klar definiert. Sie sind für Wohngebäude in der DIN-Norm 18040-2
(Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen) festgelegt. Darin wurde bestimmt, wie die einzelnen Bereiche einer Wohnung laut Norm gestaltet sein müssen, damit sie als barrierefrei gelten.
Für Rollstuhlfahrer werden in der Norm teilweise abweichende Mindestmaße genannt, da ein Rollstuhl in der Regel mehr Bewegungsfläche erfordert. In der Bauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie die detaillierten technischen Baubestimmungen für barrierefreies Bauen.
Achten Sie auf den Begriff barrierefrei
Nur der Begriff „barrierefrei“ ist in § 4 BGG definiert. In vielen Planungsunterlagen ist hingegen von „barrierearmen“ oder „barrierereduzierten“ Wohnungen die Rede. Diese Begriffe sind nicht rechtlich definiert. In der Regel sind dann die Kriterien aus der DIN-Norm für barrierefreies Bauen nicht oder nur zum Teil erfüllt. Schauen Sie also genau hin, was in den Unterlagen Ihres Architekten oder Bauunternehmens steht! In der Praxis ist ein barrierearmes Umfeld häufig ausreichend. Fördergelder gelten aber meist nur für barrierefreie Umbaumaßnahmen.
Barrierefrei bauen: Wer darf Wohnräume anpassen?
Grundsätzlich darf jeder – also sowohl Eigentümer als auch Mieter – sein Wohnumfeld barrierefrei gestalten. Laut des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 554a, Abs. 1, Satz 1 BGB) zur Barrierefreiheit kann jeder Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung für bauliche Veränderungen am Mietobjekt einfordern, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn entweder er oder ein Familienmitglied eine körperliche Einschränkung hat.
Barrierefreie Umbauten in Mietwohnungen: Zustimmung vom Vermieter
Als Mieter müssen Sie zunächst Ihren Vermieter um Zustimmung bitten, wenn Sie den Wohnraum barrierefrei ausbauen möchten. Der Vermieter kann daraufhin seine Zustimmung verweigern, wenn „sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt“, so das Gesetz.
Das gilt allerdings nur für Umbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, wie zum Beispiel die Installation eines Hublifts, ein Badumbau mit barrierefreier Dusche oder das Entfernen von Schwellen an Türen.
Keine Genehmigung benötigen Sie als Mieter für kleinere Maßnahmen der Wohnraumanpassung wie zum Beispiel die Installation oder Anbringen von
Haltegriffen oder eines elektrischen Türöffners. In der Praxis weigern sich Vermieter selbst bei größeren Umbauten nur selten, denn ein barrierefreier Umbau bringt auch dem Vermieter Vorteile.
Vorteile des barrierefreien Umbaus für Vermieter:
- Der Mieter bleibt länger in der Wohnung wohnen.
- Der Vermieter muss keinen neuen Mieter suchen.
- Die Immobilie des Vermieters gewinnt durch den fachgerechten barrierefreien Ausbau zusätzlich an Wert.
Barrierefreie Umbauten im Eigentum
Als Hauseigentümer haben pflegebedürftige Personen und Angehörige bei der Gestaltung ihrer Immobilie weitgehend freie Hand. Beachten Sie aber, ob Sie eine Baugenehmigung für bestimmte Maßnahmen einholen müssen. Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern müssen einige Dinge zusätzlich bedenken: Solange der barrierefreie Umbau nur die Wohnung betrifft, gelten die gleichen Regeln wie für Hauseigentümer. Sind jedoch auch Gemeinschaftsflächen wie etwa der Hauseingang betroffen, benötigen Sie eine Einwilligung der Eigentümergemeinschaft.
Lösungen für einen barrierefreien Wohnraum
Barrierefrei leben umfasst viele Bereiche. In der Regel bedarf es einiger Detaillösungen, um umfassende Barrierefreiheit im Wohnbereich zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Aspekten für barrierefreies Wohnen.
Wohnräume barrierefrei gestalten
Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie schon mit kleinen Veränderungen in Ihren Wohnräume Barrieren abbauen können.
Beleuchtung
In allen Wohnräumen eines Hauses sollte zunächst eine gute Beleuchtung vorhanden sein. Eine gut ausgeleuchtete Wohnung kann dabei helfen, die Orientierung zu behalten und Stürze zu vermeiden. Am besten eignen sich hier Leuchten, die sich automatisch über Bewegungsmelder ein- und ausschalten lassen.
Möbel
Bei Möbeln ist besonders auf die Standsicherheit zu achten. Die Möbel müssen fest stehen, damit sich pflegebedürftige Menschen besser darauf abstützen können. Zudem erschweren weiche Polster und tiefe Sitzgelegenheiten das Aufstehen. Daher sollte hier bestenfalls auf festere Polster zurückgegriffen werden. Im Schlafzimmer hilft ein elektrisches Bett, wie etwa ein Pflegbett, dessen Matratze sich motorbetrieben in Sitzposition fahren lässt.
Raumgeometrie
Zugunsten der Barrierefreiheit kann auch die sogenannte Raumgeometrie der Räume verbessert werden. Dazu gehört die Verbreiterung der Türdurchgänge für Rollstuhlfahrer ebenso wie der Abbau von Schwellen (zum Beispiel zu Balkon oder Terrasse) und mögliche Änderungen des Raumzuschnitts.
Smart Home Technologie & Ambiert Assisted Living (AAL)
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Hilfsmitteln auf dem Markt, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. Darunter fallen auch viele technische Systeme aus dem Bereich Smart Home bzw. des Ambient Assisted Living (AAL).
Diese Systeme ermöglichen beispielsweise
- eine bequeme Bedienung und Steuerung von Rollladen oder Leuchtmitteln aus der Ferne. So lässt sich zum Beispiel das Licht auch vom Sofa aus ausschalten.
- komfortables Wohnen mit Sensoren: So kann zum Beispiel ein mit einem Sender ausgestatteter Briefkasten anzeigen, ob der Postbote etwas eingeworfen hat.
- mehr Sicherheit, insbesondere bei beginnender Demenz:
Automatische Herdabschaltungen und Wasser-Stopp-Systeme können große Schäden vermeiden.
Grundrisse für eine barrierefreie Wohnung und Haus
Der Grundriss einer rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnung zeichnet sich durch möglichst viel Freifläche zum Rangieren mit dem Rollstuhl aus. Im Übrigen erleichtert ausreichend Platz auch Ihnen als pflegender Angehöriger die Arbeit mit dem Betreuungsbedürftigen.
Barrierefreier Eingangsbereich
Schwellen an Fenstertüren zur Terrasse oder Stufen am Hauseingang sind von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit nicht oder nur schwer überwindbar. Spezielle Rollstuhlrampen und Rampensysteme helfen, solche Schwellen mit einem Rollstuhl oder Rollator zu überwinden. Es gibt sowohl fest installierbare Systeme als auch mobile, ausfahrbare Rampen.
Bei einem größeren Höhenunterschied ist gegebenenfalls ein Außenaufzug wie zum Beispiel ein Hublift die Lösung. Dann wird eine bauliche Maßnahme notwendig, um einen schwellenfreien Übergang zu schaffen.
Treppensteigen erleichtern
Gerade die Treppe wird mit zunehmenden Bewegungseinschränkungen ein unüberwindbares Hindernis. Durchgängige Handläufe an beiden Seiten und eine Ausleuchtung der Stufen durch LEDs machen sie sicherer. Anti-Rutsch-Beläge und -Beschichtungen der Stufen sind eine weitere Möglichkeit, Treppen sicherer zu gestalten. Allerdings ist das nicht immer die beste Lösung: Wenn der Fuß beim Treppensteigen durch einen Anti-Rutsch-Belag abrupt stoppt, können Betroffene schnell das Gleichgewicht verlieren.
Wesentlich komfortabler und sicherer wird das Treppensteigen durch Liftsysteme, die fest an der Treppe montiert sind. Treppenlifte gibt es in zahlreichen Modellen für unterschiedliche Situationen.
Barrierefreies Bad
Das Badezimmer ist im Hinblick auf barrierefreies Wohnen eine der wichtigsten Räumlichkeiten im Haus. Schließlich möchte man besonders bei der Körperpflege ohne Hilfe auskommen und seine Privatsphäre genießen.
Dusche, Badewanne, Waschbecken, WC – hier gibt es viele Stellen, die für ein barrierefreies Badezimmer angegangen werden können. Besonders der Einstieg die Badewanne ist für bewegungseingeschränkte Menschen beschwerlich bis unmöglich. Dies erfordert meist einen Umbau von der Wanne zur Dusche. Aber auch der Einbau einer Badewannentür kann Abhilfe schaffen.
Grundsätzlich ist es besonders im Bad wichtig, ausreichende Bewegungsfläche und Haltegriffe zur Verfügung zu haben. Hilfsmittel wie ein Duschstuhl oder Duschhocker oder auch ein Badewannenlift können das Bad bereits barriereärmer gestalten.
Barrierefreie Küche
In einer barrierefreien Küche ist alles darauf ausgelegt, dass Bewohner die Kochutensilien gut erreichen und diesen Wohnbereich möglichst selbstständig nutzen können. Höhenverstellbare Oberschränke und unterfahrbare Arbeitsplatten ermöglichen Personen im Rollstuhl eine einfachere Nutzung.
Die Auswahl der Kochutensilien ist ebenfalls entscheidend für die Sicherheit und den Komfort. Zu praktischen Hilfsmitteln gehören hier beispielsweise besonders leichtgängige Dosenöffner oder spezielles gut greifbares Besteck.
Finanzierung & Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen
Eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei und altersgerecht umzubauen und einzurichten, kostet Geld. Die gute Nachricht: Hier gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Zuschuss durch die Pflegekasse
Ist ein Bewohner pflegebedürftig, beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse an den Umbaukosten. Versicherte können den Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragen und mit
bis zu 4.180 Euro Unterstützung rechnen. Die Bedingung: Die Maßnahmen müssen tatsächlich für den Zustand des Versicherten erforderlich sein. Das bedeutet: Die Maßnahme muss die Lebenssituation des Versicherten deutlich verbessern und die Einschränkung bis zu einem sinnvollen Grad beheben.
Eine weitere Bezuschussung der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro ist immer dann wieder möglich, wenn sich die Lebenssituation des Versicherten verändert hat und Maßnahmen erforderlich werden, die bislang nicht benötigt wurden.
Info: Zuschüsse im gemeinsamen Haushalt
Wenn mehrere Personen mit Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt leben, können diese den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. Bei einem Ehepaar sind so bis zu 8.000 Euro Zuschuss möglich, bei einer Senioren-WG sogar bis zu 16.000 Euro.
KfW-Zuschuss
Der Staat unterstützt Bau- und Umbaumaßnahmen, die Barrieren vermeiden oder abbauen, unter anderem über das Programm „Barriere-Reduzierung“ der KFW-Förderbank. Hier können Sie zwischen einem zinsvergünstigten Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit oder einem Investitionszuschuss von bis zu maximal 6.250 Euro für ein altersgerechtes Haus wählen. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden muss.
HINWEIS: Bauvorgaben für KfW-Zuschuss
Sofern Sie für Ihre Umbauten einen KfW-Zuschuss in Anspruch nehmen, müssen alle Baumaßnahmen die Vorgaben erfüllen. Um Unterstützung für die Umbauten bei der Pflegekasse zu erhalten, müssen keine Bauvorgaben eingehalten werden. Wichtiger ist in diesem Fall der Bedarf aufgrund Ihres persönlichen Gesundheitszustandes.
Weitere Förder-Programme
Die meisten Bundesländer und vereinzelt auch Kommunen haben eigene Förder-Programme zur Wohnraumanpassung aufgelegt. Einen guten Überblick gibt hierzu die Förderbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Barrierefrei Wohnen und Bauen: Vorteile auf einen Blick
Nur wenige Menschen sorgen rechtzeitig für eine altersgerechte und behindertengerechte Gestaltung ihrer Wohnung. Dabei können barrierefreie Wohnungen nicht nur im Alter hilfreich sein. Schwellenfreie Zugänge und eine großzügige Raumplanung können beispielsweise auch jungen Familien den Alltag mit Kinderwagen erleichtern. Darüber hinaus sprechen weitere Vorteile für barrierefreies Bauen:
- Sicherheit: Schwellenlose Übergänge und ausreichend Platz verringern die Sturzgefahr und können Unfälle im eigenen Zuhause vermeiden.
- Unabhängigkeit: Personen mit Bewegungseinschränkungen sind weniger auf die Hilfe anderer angewiesen und können den Alltag selbstständiger bewältigen.
- Entlastung: Durch die gewonnene Eigenständigkeit des Bewohners werden seine Angehörigen entlastet.
- Vertrautes Umfeld: Bewegungseingeschränkte Menschen können bis ins hohe Alter und auch bei höherem Pflegegrad in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
- Wertsteigerung: Der Wiederverkaufswert der umgebauten Immobilie erhöht sich, da barrierefrei eingerichtete Häuser und Wohnungen auf dem Markt zunehmend an Wert gewinnen.
Bauen Sie frühzeitig und kontinuierlich Hindernisse ab
Früh planen lohnt sich langfristig: Viele Betroffene bauen erst um, wenn die körperlichen Einschränkungen begonnen haben. Das kann eine große Belastung sein. Denn Planung, Ausführung und Finanzierung unter Zeitdruck organisieren müssen, ist für pflegebedürftige Personen und Angehörige mühsam. Daher gilt: Für eine altersgerechte Wohnung ist es nie zu früh.



